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Unsere Hausordnung

  • Ein Versäubern der Hunde ist in der Halle unter allen Umständen zu vermeiden.

 

  • Die Kursteilnehmer werden gebeten, die Hunde erst auf Anweisung des Trainers in die Halle zu bringen.

 

  • Rauchen ist in der Halle nicht gestattet.

 

  • Auf die Reiter in der Umgebung der Halle und insbesondere auf dem nahegelegenen Sandplatz ist Rücksicht zu nehmen.

 

  • Wir bitten unsere Kursteilnehmer, ab 18.30 Uhr auf einen Spaziergang entlang des Hundezentrums an der Industriestrasse zu verzichten.

 

  • Es wird darauf hingewiesen, dass im Kanton Aargau Hunde während der Setzzeit des Wilds jedes Jahr vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden müssen.

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